Richtlinie zur Vergabe des Ernst-Rietschel-Preises
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden / Albertinum (Ausrichter) und der Antonius Jugend- und Kulturförderung e.V. (Stifter) vergeben gemeinsam den 11. Ernst-Rietschel-Preis für Skulptur. Der Preis ist mit 15.000 € dotiert. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die gemeinsam vom Ausrichter und Stifter des Preises berufen wird. Die Jury wird für je eine Preisvergabe berufen und arbeitet ehrenamtlich.
Jedes Jurymitglied nominiert eine/n Künstler/Künstlerin für den Preis und stellt geeignetes Anschauungsmaterial und Informationen für die Jurysitzung zur Verfügung. Zugelassen sind Künstler, deren Beruf sich auf eine bildhauerische Tätigkeit erstreckt (keine Hobbykünstler). In der künstlerischen Stilrichtung besteht keine Beschränkung.
Die Entscheidung über den Preisträger trifft die Jury im geheimen Abstimmungsverfahren mit absoluter Stimmenmehrheit. Dabei hat jedes Jurymitglied zwei gleichberechtigte Stimmen, wobei es nicht möglich ist, dem eigenen Vorschlag die Stimme zu geben. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl der anwesenden Juroren.
Der Preis ist nicht teilbar.
Jedes Jurymitglied nominiert eine/n Künstler/Künstlerin für den Preis und stellt geeignetes Anschauungsmaterial und Informationen für die Jurysitzung zur Verfügung. Zugelassen sind Künstler, deren Beruf sich auf eine bildhauerische Tätigkeit erstreckt (keine Hobbykünstler). In der künstlerischen Stilrichtung besteht keine Beschränkung.
Die Entscheidung über den Preisträger trifft die Jury im geheimen Abstimmungsverfahren mit absoluter Stimmenmehrheit. Dabei hat jedes Jurymitglied zwei gleichberechtigte Stimmen, wobei es nicht möglich ist, dem eigenen Vorschlag die Stimme zu geben. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl der anwesenden Juroren.
Der Preis ist nicht teilbar.